1. Die Vermieterin
Die Vermieterin vermietet Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.


2. Mietobjekt
Das Mietobjekt ist während der gesamten Mietzeit pfleglich zu behandeln und im gereinigten Zustand zu halten. Die Hausordnung ist zu beachten.


3. Mobiliar
Das Mietobjekt wird mit Mobiliar und Inventar vermietet. Die jeweilige Inventarliste wird zusammen mit dem Übergabeprotokoll erstellt und ist Bestandteil des Mietvertrages.


4. Mietzeitraum
Falls der Mieter die Wohnung zum vereinbarten Zeitraum nicht räumt und eine Verlängerung nicht möglich ist, behält sich die Vermieterin sämtliche Nutzungsentschädigungs- sowie Schadensersatzansprüche vor.


5. Mietzins
Die Miete ist eine Warmendmiete. Nebenkostenabrechnungen werden nicht erstellt. Der Mieter zahlt ferner eine monatliche Strompauschale von Euro 55,00 inkl. MwSt. (1-Zimmersuite) bzw. 65,00 inkl. MwSt. (2-Zimmersuite). Der Mietzins ist im Voraus zum ersten jeden Monats fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto: DE94370501981930238777, BIC: COLSDE33 bei der Sparkasse Köln Bonn. Bei verspätetem Eingang kann die Vermieterin eine Vertragsstrafe bis zu Euro 10,00 pro Tag gelten machen.


6. Kaution
Die Kaution ist vor Mietbeginn fällig. Die Kaution sichert sämtliche Schadensersatzansprüche des Vermieters ab. (s. Übergabeprotokoll).


7. Endreinigung
Bei Auszug wird eine Endreinigungspauschale in Höhe von Euro 119,00 inkl. MwSt. (1-Zimmersuite) bzw. Euro 139,00 inkl. MwSt. (2-Zimmersuite) festgesetzt. Dieser Betrag wird von der Kaution abgezogen.


8. Schäden am Mietobjekt, Inventar und Mobiliar
Für sämtliche durch den Mieter verursachte Schäden die während des Mietzeit-raumes am Mietobjekt, Inventar und Mobiliar entstehen und nicht bereits im Übergabeprotokoll festgehalten worden sind, haftet der Mieter. Der Mieter haftet auch für das Verhalten Dritter, die während der Mietzeit das Mietobjekt betreten. Für später bzw. unentdeckte Schäden am Eigentum der Vermieterin haftet der Mieter entsprechend.


9. Nutzung
Die Nutzung der Wohnung wird nur den im Mietvertrag genannten Personen gestattet. Ein Besuchs- sowie übernachtungsrecht Dritter besteht. Die Vermieterin wird ihre Zustimmung nach vorheriger Anzeige des Mieters regelmäßig erteilen. Ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht führt zu einer Bearbeitungsgebühr pro Übernachtung von Euro 50,00. Die Überlassung des Gebrauchs an Dritte sowie die Untervermietung ist nicht ohne ausdrückliche Einwilligung der Vermieterin zulässig. Tierhaltung ist ebenso genehmigungspflichtig.


10. Betreten durch die Vermieterin
Der Mieter erlaubt derVermieterin und / oder Beauftragten der Vermieterin das Mietobjekt zwecks Überprüfung haustechnischer Anlagen, Durchführung von Reparaturen sowie gebuchter Serviceleistungen sowie etwaiger Besichtigungsterminen zu betreten.


11. An- und Abreise
Die Suite steht dem Mieter ab 15.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung., am Abreisetag ist die Suite bis 11.00 Uhr zu räumen.


12. Rücktritt/Kündigung
Sollte der Mieter die Suite zum vereinbarten Zeitpunkt nicht übernehmen, kann die Vermieterin ihren entstandenen Schaden geltend machen. Bei Nichtzahlung des Mietzinses bzw. der Kaution kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten.


13. Datenschutz
Die Vermieterin darf das Mietverhältnis zu Referenzzwecken nur dann angeben, wenn keine personenbezogene Daten verwendet werden.


14. Rechtsform
Sämtliche Änderungen bedürfen der Schriftform. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist - soweit zulässig - Köln.